Grundsätzlich stehen Wespen als wildlebende Tiere in Deutschland unter Naturschutz. Gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, Wespen mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.
Dies ist auch bei den beiden häufigsten Arten:
- der Deutschen Wespe (Paravespula germanica)
- der Gemeinen Wespe (Paravespula vulgaris)
der Fall. Sie benötigen immer eine Zustimmung der zuständigen Umweltschutzbehörde. Ansonsten drohen empfindliche Bußgelder bis zu 5.000€. Sollten Sie seltene Wespen töten können bis zu 50.000€ Bußgeld fällig werden.
Ich entferne nach Absprache mit dem Auftragnehmer und der zuständigen Umweltschutzbehörde Wespennester im 10km Umkreis um Unkel.