Grundsätzlich stehen Wespen als wildlebende Tiere in Deutschland unter Naturschutz. Gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, Wespen mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.

Dies ist auch bei den beiden häufigsten Arten:

  • der Deutschen Wespe (Paravespula germanica) 
  • der Gemeinen Wespe (Paravespula vulgaris)

der Fall. Sie benötigen immer eine Zustimmung der zuständigen Umweltschutzbehörde. Ansonsten drohen empfindliche Bußgelder bis zu 5.000€. Sollten Sie seltene Wespen töten können bis zu 50.000€ Bußgeld fällig werden.

Ich entferne nach Absprache mit dem Auftragnehmer und der zuständigen Umweltschutzbehörde Wespennester im 10km Umkreis um Unkel.

Unser Honig verteibe ich direkt. Das heißt kommen Sie bei uns in Unkel vorbei.Ich habe zur Zeit drei Sorten:

 

1. Frühtrachthonig 2022

2. Spättrachthonig 2022

3. Spättrachthonig 2021 mit einem Hohen Anteil an Edelkastanie.