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- Geschrieben von: hahnch
- Kategorie: Politik
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Die kommunale Wärmeplanung ist mit Sicherheit eines der umfassenden ökologischen Gesetzte, das jemals verabschiedet wurde. Es zwingt alle Gemeinden und Städte bis 2045 ihre gesamte Energie selbst zu erzeugen. Der Grund ist, dass wir die Erderwärmung stoppen müssen. Damit geht einher, dass wir den CO2-Ausstoß reduzieren müssen. Umso schneller, umso besser!
Das Ziel
- Deadline Wärmeplanung:
- Kommunen über 100.000 Einwohner: 2026-01-01
- Kommunen < 100.000 Einwohner: 2028-07-31
- Deadline Umstellung der Gemeinden auf 100% erneuerbare Energien: 2045-12-31
Das heißt: Die großen Kommunen und Städte müssen bis Ende 2025 eine Planung haben. Die kleineren Städte haben noch 1,5 Jahre mehr Zeit.
Ablauf
Der Ablauf ist im Gesetz festgelegt:
- Vorbereitungsphase / Interne Organisation
- Festlegung der Projektleitung
- Prüfung interkommunale Wärmeplanung
Hier wird geprüft, ob es sich lohnt mit mehreren Nachbargemeinden oder einer Übergeordnenten Instanz - meist die Verbandsgemeinde - eine gemeinsame Wärmeplanung durchzuführen - Prüpfung Unterstützung durch Dienstleister
- Die Gemeinden beschließen die Hilfen für die Kommunale Wärmeplanung zu beantragen
nachdem der positive Bescheid ergangen ist: - Die Kommunale Wärmeplanung wird ausgeschrieben
nachdem eine Fachfirma den Zuschlag erhalten hat
- Die Gemeinden beschließen die Hilfen für die Kommunale Wärmeplanung zu beantragen
- Koordinierung,Begleitung und Beteiligung durch die Gemeinde
- Akteuersanalyse und Prozessorganisation
- Relevante Verwaltungseinheiten einbinden und Akteursanalyse
- Planung und Festlegung der Prozessorganisation und der Akteursbeteiligung
Auftakt-Workshop mit zentralen Akteuren
- Unterteilung in Teilgebiete und Eignungsprüfung
- Vorhandene Pläne/Informationen sammeln
- Unterteilung in Teilgebiete
- Identifikation von Teilgebieten, für die auf die Durchführung einer Wärmeplanung verzichtet oder eine verkürzte Wärmeplanung durchgeführt werden kann. Das sind meist freistehende Höfe oder kleinstgemeinden mit dri oder vier Häusem, für die der Anschluß an ein Wärmenetz keinen technischen Sinn macht.
- Akteuersanalyse und Prozessorganisation
- Bestandsanalyse
- Sondierung von Datenquellen und Daten sowie Datenerhebung, insbesondere zu Wärmeverbräuchen/
-bedarfen, Wärmeerzeugern und Infrastrukturen der Wärmeversorgung - Erstellung systematischer Daten- und Kartierungsgrundlage
- Sondierung von Datenquellen und Daten sowie Datenerhebung, insbesondere zu Wärmeverbräuchen/
- Potentialanalyse
- Flächenscreening
- Potenzialerhebung EE und unvermeidbare Abwärme
- Großwärmespeicher
- Abschätzung Energieeinsparpotenziale Gebäude und Prozesse
Veröffentlichung der Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse sowie der Eignungsprüfung (z. B. Teilgebiete ohne/mit verkürzter Wärmeplanung, Karte mit Wärme(linien)dichten, Infrastruktur der Wärmeversorgung, Daten zum Energieverbrauch und zur Energieträgerverteilung, verfügbare Potenziale und Flächen etc.
- Zielzenarioentwicklung:
- Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete
- Umsetzungsstrategie
- Erstellung einer Long-List von möglichen Maßnahmen
- Strukturierung und Priorisierung in einer Umsetzungsstrategie
- Maßnahmensteckbriefe, Kostenschätzung, Finanzierungsmöglichkeiten
- Veröffentlichung eines Entwurfs des Zielszenarios einschließlich Gebietseinteilung in den Stützjahren und im Zieljahr und der Umsetzungsstrategie
Möglichkeit der Stellungnahme (mind. 30 Tage)
- Finalisierung des Wärmeplans
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- Bewertung der Stellungnahmen
- Überarbeitung der Ergebnisse
- Beschluss des Wärmeplans
- Veröffentlichung des finalen Wärmeplans
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- Umsetzung der Maßnahmen und Monitoring
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- Fortschreibung alle 5 Jahre (Kap. 10)
Schritt 1: Interne Organisation
Schritt 1.1: Ratsbeschluß
Sie beginnt mit dem Beschluß des Gemeinde-, VG- oder Stadtrats, dass die komunale Wärmeplanung umgesetzt werden soll!
Wichtig:
- Liegt ein öffentlich bekannt gemachter Beschluss zur Durchführung der Wärmeplanung vor?
- Enthält der Beschluss einen Zeitplan für die Durchführung der Wärmeplanung (Ausschreibung Beauftragung, Durchführung)?
Schritt 3: Unterteilung in Teilgebiete und Eignungsprüfung
Hier findet eine grobe Einteilung in Quartiere statt. Meist machen Ortsgrenzen Sinn
Frühzeitiges Verfahren: Identifikation von nicht geeigneten Quartieren/Gebieten für Wärmenetz oder Wasserstoffnetz (z.B. für ländliche, zersiedelte Räume) → dort, wo es
unwahrscheinlich erscheint (z. B. ein Aussiedlerhof).
- Diese Bereiche werden nicht in der Bestandsanalyse aufgenommen sofort in entsprechende Wärmeversorgungsaus der Wärmeplanung ausgeklammert
- Verkürztes Verfahren für Kommunen <10.000 Einwohner können auf das vereinfachte Verfahren zurückgreifen.
Wichtig:
- Wurde ein frühzeitiger Ausschluss von Wasserstoffnetzen geprüft und das Ergebnis der Prüfung begründet?
- Wurde ein frühzeitiger Ausschluss von Wärmenetzen geprüft und das Ergebnis der Prüfung begründet?
Schritt 4: Bestandsanalyse
Analyse der aktuellen Wärmeversorgung und Wärmebedarfe feststellen. Dazu gehört die Identifikation des Gebäudebestands (Alter, Effizienz, Wärmedichte etc.).
Wichtig:
- Ergibt sich ein klares gebäudescharfes Bild des Wärmebedarfs und der aktuellen Wärmeversorgungsart?
- Sind die Wärmebedarfe und -versorgungsarten räumlich aufgelöst dargestellt, am besten auf Karten (inkl. Netzinfrastrukturen + Wärmedichten in jeder Straße)?
Schritt 5: Potenzialanalyse
Ziel ist am Ende die Ausweisung von Wärmebedarf und Wärmeversorgung im Ist-Zustand und Ziel-Zustand, dafür müssen Potenziale berechnet werden. Hier sind zwei unterschiedliche Potenziale entscheidend:
- Identifizierung der Potenziale zur erneuerbaren Wärmeerzeugung:
- Solarthermie – Freifläche
- PV – Freifläche
- Innerörtliche Potenziale: Aufdach-Solarthermie/PV und industrielle Abwärme
- Windenergie
- Biomasse
- Geothermie
- Hydrothermie
- Einschätzung über Potenziale zur Energieeinsparung sowie -effizienz durch Wärmebedarfsreduktion in Gebäuden sowie in industriellen oder gewerblichen Prozessen
Wichtig:
- Zukünftige Wärmeversorgung: Wurden alle sinnvollen (auch zukünftigen) Potenziale zur erneuerbaren Wärmeerzeugung und -speicherung erfasst?
- Zukünftiger Wärmebedarf: Sindambitionierte kommunale Maßnahmen zur Senkung des Wärmebedarfs enthalten?
Schritt 6: Erstellung der Zielszenarien (§ 17)
Entwicklung des zukünftigen Wärmebedarfs. Flächenhafte Darstellung zur klimaneutralen Bedarfsdeckung mit jeweiligen Zwischenschritten
Wichtig:
- Folgt das Zielszenario Paris-konformen Zielsetzungen und Grundsätzen der kommunalen Wärmeplanung?
Erklärung: Damit wir in Deutschland dem Pariser Klimaabkommen entsprechen, müssen wir im Restbudget bleiben.
Strombedarf: Wie verändert sich der Strombedarf durch den veränderten Wärmebedarf? Werden kommunaleMaßnahmen getroffen, um den größeren Strombedarf regional bereitzustellen?
Schritt 7: Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete (§18 und 19)
Bei der Einteilung in (voraussichtliche) Wärmeversorgungsgebiete passieren zwei Dinge:
- Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete und -arten
- Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr
Erstmal nicht verbindlich!
Wichtig:
- Gibt es eine zeitlich nachvollziehbare Planung für die Ausweisung der Gebiete, d.h. ab wann, welche Gebiete mit welcher Versorgung ausgebaut werden sollen?
- Wird dies erklärt bzw. wird deutlich, warum bzw. basierend auf welchen Kriterien (Topographie, Wärmebedarfsdichte, zentrale erneuerbare Wärmequellen etc.)?
Schritt 8: Umsetzungsstrategie und konkrete Umsetzungsmaßnahmen (§ 20)
Ziel muss ein ambitionierter Transformationspfad mit klaren Maßnahmen und Planung sein. Die Kommune („planungsverantwortliche Stelle“) muss im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst Maßnahmen
durchführen, mit denen das Zielszenario erreicht werden kann bzw. Dritte dazu beauftragen.
Die Wärmeplanung ist eine Strategie, nicht einfach nur Daten und Fakten!
Wichtig:
- Entwickelt die Kommune (bzw. die von ihr beauftragten Akteure) einen aus den Potenzialen und Zielszenario abgeleiteten ambitionierten Transformationspfad mit effektiven Maßnahmen?
- Basieren die darauffolgend entwickelten Transformationspläne auf den von LocalZero empfohlenen Wärmequellen?
Achtung:
Auch hier kann die Wasserstoff-Falle wieder zuschnappen. Denn viele Dekarbonisierungsstrategien z.B. von Stadtwerken basieren stark auf Wasserstoff. D.h. auch nach der Wärmeplanung ist es wichtig darauf zu achten, dass Wasserstoff weiter nicht im großen Stil eingesetzt werden soll!
Quellen
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Kommunale Wärmeplanung
- Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende
Ist die Zentralstelle des Bundes für die Kommunale Wärmewende/Planung - Energieagentur Rheinlandpfalz:
- Umweltinstitut München
- Datenquellen
- Gesetze und Verordnungen
- Local Zero
- Deutsche Energie-Agentur
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Straßenbeleuchtung
An Straßenbeleuchtung scheiden sich die Geister. Auf der einen Seite glauben viele Menschen, daß die Straßenbeleuchtung Straßen sicherer machen würde. Aber stimmt das überhaupt? In welchen Situationen macht die Beleuchtung unser Leben wirklich sicherer? Oder kann Straßenbeleuchtung auch zur Gefahr werden?
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Gemeinden erstellen und erhalten die Infrastruktur unserer Städte. Diese Bauwerke müssen finanziert werden! Der Gesetzgeber hat dazu die Möglichkeit geschaffen, dass die Gemeinden die Nutznießer an den Kosten beteiligen: Die Strassenausbaubeiträge. Fast alle Bundesländer haben die Möglichkeit geschaffen, dass die Gemeinden diese Beiträge erheben. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Die Kosten werden bei der Baumaßnahme an die Besitzer der Grundstücke umgelegt (Strassenausbaubeiträge) oder die Kosten werden auf alle Besitzer eines Gebietetes verteilt (Wiederkehrende Strassenausbaubaubeiträge).
Seit 1. Januar 2024 ist die Wiederkehrende Abrechnungsweise bei allen Kommmunen in Rheinlandpfalz verpflichtend. Die CDU hat hier in Unkel gefordert, die Wiederkehrenden Beiträge abzuschaffen, weil das angeblich für uns Bürger von Vorteil sei. Aber stimmt das wirklich? Schauen wir uns die Behauptungen der CDU doch mal im Details an!
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Die Verbandsgemeinde Unkel besteht aus:
- Der Stadt Unkel mit den Stadtteilen Heister und Scheuren,
- Rheinbreitbach,
- Erpel und
- Bruchhausen.
Quellen
- vgvunkel.de - Hompage der Verbandsgemeinde Unkel
- Wikipedia: Verbandsgemeinde Unkel
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Unkel ist wunderbare Gemeinde!
Unkel hat:
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Einen historischen Altstadtkern mit vielen noch intakten Fachwerk- und Gründerzeithäusern
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Mehrere kleine Plätze die einen sehr kompakten Ortskern bilden
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Eine Rheinpromenade mit einem herrlichen Ausblick zum Drachenfels auf der einen und nach Remagen auf der anderen Seite
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Eine gute Verkehrsanbindung. Unkel ist mit dem Auto, mit der öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Fahrrad und sogar zu Fuß gut erreichbar
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Gute kostenlose Parkmöglichkeiten, nahe dem Stadtzentrum
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Das Willi-Brandt-Forum
Es könnte so schön sein. Touristen und Menschen aus der Nähe kommen nach Unkel, genießen die Stadt, kaufen ein , erledigen dies und das, setzen sich in ein Café, ein Bistro, schauen sich in Galerien und Kunsthandwerkstätten um oder schlendern am Rhein entlang. Abends können sie sich in Gasthäusern, Bars oder unter offenem Himmel den Tag beenden und nachts in Hotels oder Ferienwohnungen übernachten. Junge Familien ziehen Nach Unkel, weil wir eine außergewöhnlich hohe Lebensqualität haben, bei gleichzeitig moderner Infrastruktur. Eine Infrastruktur, die neue Arbeitsstrukturen stützt.
Die Realität sieht leider anders aus:
- Die Kassen unserer Gemeinde sind leer.
- Die Gemeinde, ist überaltert
- Viel Ladenlokale sind in den letzten Jahren geschlossen worden und stehen leer.
- Teilweise verfallen Häuser oder stehen leer.
- Montag bis Donnerstag ist Unkel praktisch dicht. Man findet kaum einen Tisch, weder zu Mittag noch zu Abend. Gerade in den Wintermonaten klappen wir kollektiv die Bürgersteige hoch.
Quellen
- unkel-kulturstadt.de - Homepage der Stadt Unkel
- Wikipedia: Unkel